Kinderschutz

Im Handlungsfeld der sozialen Arbeit spielt der Kinderschutz nach § 8a SGB VIII eine übergeordnete Rolle. Kinder und Jugendliche als Schutzbedürftige stehen im Fokus der zuverlässigen Unterstützung. Der Kinderschutz umfasst psychische und physische Vernachlässigungen und Misshandlungen in all ihren Facetten.

Alle Fachkräfte sind Expert:innen für den Schutz von Kindern und erhalten regelmäßige Schulungen und vertiefende Fortbildungen. Feste Handlungsleitlinien bieten Sicherheit für alle an der Hilfe Beteiligte. Darüber hinaus gibt es speziell ausgebildete Insoweit erfahrene Fachkräfte (IseF). Besteht der Verdacht einer potenziellen Gefährdung eines Kindes in einer Familie, gibt es feste Verfahrensstandards und Dokumentationsbögen, anhand derer die Gefährdungseinschätzung mithilfe der IseF erfolgt. Als weitere Qualitätsstandards dienen regelmäßige Teambesprechungen und Supervisionen, um den Schutz von Kindern zu sichern.