Sozialpädagogische Familienhilfe
Familien können sich in temporären oder scheinbar unüberwindbaren Krisensituationen befinden. inmotion unterstützt Sie dabei als Dienstleisterin der zuständigen Jugendämter, Ihre Interessen, Wünsche und Bedarfe der Hilfe herauszuarbeiten, und Ihnen eine zuverlässige Unterstützung zu bieten, damit Ihre Kinder in einem förderlichen Umfeld aufwachsen können. Dabei ist nicht nur eine gute Anbindung der Kinder (z.B. Kita oder Schule, Sportverein, Nachhilfe, etc.) wichtig, sondern auch eine Entlastung und Unterstützung der Eltern. Nur wenn es allen Beteiligten im Familiensystem gut geht, können sich Kinder gut und geschützt entwickeln.
Voraussetzungen:
Die ambulanten Hilfen zur Erziehung sind gesetzlich im Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII) verankert. Im § 27ff. ist die Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31) wie folgt definiert:
„Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“ („§ 27 i.V.m. § 31 SGB VIII)
Um Hilfen zur Erziehung zu erhalten, muss ein Antrag beim zuständigen Sozialrathaus oder Jugendamt gestellt werden. Sie haben als Anspruchsberechtigte ein sogenanntes Wunsch- und Wahlrecht. Das heißt, Sie können entscheiden, mit welchem Träger, oder welcher:m Familienhelfer:in Sie zusammenarbeiten möchten. Sie benötigen dabei Unterstützung? Gerne können Sie Kontakt zu uns via Mail oder Telefon zu uns aufnehmen, wir bieten Ihnen eine zuverlässige Unterstützung.





