Begleiteter Umgang

Der Begleitete Umgang basiert auf § 18 des Sozialgesetzbuch acht (SGB VIII).

Begleiteter Umgang bedeutet, dass der Kontakt zwischen Eltern und Kindern in Begleitung durch eine dritte Person erfolgt. Das Ziel des begleiteten Umgangs ist es, eine positive Annäherung und die Mutter – Kind, oder Vater – Kind Bindung aufzubauen und zu stärken.

Dies wird entweder durch das Familiengericht oder in Vereinbarung mit dem zuständigen Jugendamt vereinbart. Der Begleitete Umgang kann unterschiedlich ausgestaltet sein. Dies richtet sich danach, aus welchem Grund der Begleitete Umgang stattfindet. Zum Beispiel können beide Elternteile im Umgang mit ihrem Kind angeleitet werden, wenn länger kein Kontakt und Unsicherheiten im Umgang bestehen. Bei hochstrittigen Eltern kann ein geschützter Kontakt mit einzelnen Elternteilen stattfinden.

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

 

 

Wie kann ich mir eine Beratung bei Ihnen vorstellen?

Nachdem Sie Kontakt mit uns aufgenommen haben, können wir einen unverbindlichen ersten Termin vereinbaren, entweder telefonisch, per Chat, online oder persönlich in unseren Büroräumen.  Alles andere besprechen wir dann bei Ihrem ersten Termin.

Arbeiten Sie mit dem Jugendamt?

Handelt es sich um eine Beratung, ist diese vertraulich und wir geben keine Informationen an das Jugendamt weiter.

Dreht es sich um eine Sozialpädagogische Familienhilfe, den Erziehungsbeistand oder einen Begleiteten Umgang, sind die Jugendämter der Stadt Frankfurt am Main unsere Auftraggeber:innen. Gemeinsam mit Ihnen findet ein erstes Kennenlernen beim Jugendamt statt. Entscheiden sich alle, die Maßnahme gemeinsam zu starten, arbeiten wir an den im sogenannten Hilfeplan gemeinsam vereinbarten Zielen. 

Handelt es sich hier um eine Art Therapie?

Es handelt sich nicht um eine Therapie. Unsere Beratungsangebote sind sozialpädagogische Angebote zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien, die sich am Sozialgesetzbuch VIII orientieren. Dabei heißt es:
"Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind." (§28 SGB VIII)

Was kostet eine Beratung?

Es kommt darauf an, welche Beratung gewünscht wird. Für Jugendliche ist die Beratung kostenfrei. Auch im Rahmen der Familienberatung können wir Beratungsleistungen kostenfrei anbieten.
Sollten Sie den Wunsch nach einem Familien- oder Elterncoaching mit einem bestimmten Ziel, oder z.B. den Wunsch nach einer Medienschulung für Ihr Kind haben, erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot.

Sind Sie Mitglied bei einem Verband?

Wir sind Mitglieder bei verschiedenen Verbänden:

Deutsche Gesellschaft für Supervision und Coaching e.V. (DGSv)

Bundesverband Mediation (BM)

Paritätischer Wohlfahrtsverband

Ich brauche Unterstützung mit meinem Kind. Was kann ich tun?

Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Wir vereinbaren einen Termin mit Ihnen.
Rufen Sie außerhalb unserer Sprechzeiten an und fühlen Sie eine akute Überforderung, wenden Sie sich bitte an:

Kinder- und Jugendschutztelefon 0800 2010111 (kostenfrei)
Elterntelefon 0800 1110550 (kostenfrei)

Ich habe Schwierigkeiten mit meinen Eltern und weiß nicht, was ich dagegen tun kann?

Ruf gerne bei uns an oder kontaktiere uns über die sozialen Medien, damit wir einen Termin vereinbaren können. Vor Ort besprechen wir, wie wir Dir helfen können.
Kann ich auch mit anderen Problemen als Jugendliche:r kommen?
Wir beraten nicht nur bei Problemen mit der Familie, sondern bieten auch Unterstützung bei vielen anderen Themen. Schau doch mal rein.

Ich halte es zu Hause nicht mehr aus. Was kann ich tun?

Wenn Du außerhalb unserer Sprechzeiten anrufst und schnellstmöglich von zu Hause weg willst, dann melde Dich bitte beim Kinder- und Jugendschutztelefon unter 0800 2010111 (kostenfrei) Dies ist die Notfallkontaktnummer des Jugendamtes, welche in diesem Fall deine Ansprechpartner:innen sind und dich in deiner akuten Situation unterstützen.

Wie kann ich Kontakt aufnehmen?

Es gibt viele Wege, um Kontakt zu uns aufzunehmen. Wir sind erreichbar über das Kontaktformular, telefonisch, per E-Mail, über Facebook und Instagram. Ganz klassisch kann man bei uns auch zu unseren Öffnungszeiten vor Ort vorbeikommen.

Wo findet die Beratung statt?

Es gibt verschiedene Settings für die Beratung. Wir können diese telefonisch oder per Videotelefonie durchführen.
Wir haben offene Sprechstunden, zu welchen ohne Voranmeldung vorbeigekommen werden kann. Außerhalb dessen können wir einen Termin vereinbaren, zu dem wir uns in unseren Räumlichkeiten treffen.